Kapitalanleger können durch den Freistellungsauftrag 2007 und den Freistellungsauftrag 2008 anfallende Kapitalerträge wie Zins- und Dividendenzahlungen vom automatischen Steuerabzug befreien. Der maximale betrag der steuerfrei gestellt werden kann, ist gesetzlich vorgegeben. Man spricht hierbei von der maximalen Freistellungsauftrag Höhe, bzw. vom Freistellungsauftrag Höchstbetrag.
Der Freistellungsauftrag dient dem Kapitalanleger somit dazu, Kapitalerträge die er vereinnahmt steuerfrei zu stellen. Diese Freistellung von der Steuerpflicht vollzieht sich jedoch innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. So sind gesetzliche Freistellungsauftrag Höchstbeträge vorgegeben die eingehalten werden müssen.
Freistellungsauftrag: Höhe des Freistellungsauftrags nach den gesetzlichen Vorschriften
Familienstand | Gesetzliche Höchstgrenze | Zusammensetzung |
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Alleinstehende | 801,00 Euro | 750,00 Euro zzgl. 51,00 Euro Werbungskostenpauschalbetrag |
Ehepartner | 1.602,00 Euro | 1.500,00 Euro zzgl. 102,00 Euro Werbungskostenpauschalbetrag |
Hinweise zur Höhe des Freistellungsauftrages
Wurde ein Freistellungsauftrag nicht erteilt oder kommt es zu dem Umstand, dass Zins- und Dividendenerträge über die gesetzliche Höchstgrenze hinausgehen, so sind die Depotführenden Kreditinstitute dazu gesetzlich verpflichtet, 30 % Zinsabschlagssteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätssteuer an das Finanzamt abzuführen.
Die Zinsabschlagssteuer wird hierbei zum Ende des Kalenderjahres, bzw. am Ende der Laufzeit oder nach einer Dividendenzahlung berechnet.