Ein Freistellungsauftrag kann nur mit dem vom Geldinstitut dafür zur Verfügung gestellten Formular in Auftrag gegeben oder geändert werden. Auf dem Formular kann festgelegt werden, ob der Auftrag bis zum Jahresende Gültigkeit haben soll, oder nur so lange, bis der Auftraggeber einen neuen Auftrag einreicht, der den bis dahin geltenden ersetzt.

Automatische Kündigung bei befristeter Gültigkeit

Aufträge, die nur bis zum Jahresende Gültigkeit haben, laufen automatisch ab. Ein Sparer sollte darauf achten, bis zum Ende des darauf folgenden Jahres einen neuen Freistellungsauftrag ausgefüllt zu haben, weil immer zum Jahresende die Steuern von den Kapitalerträgen abgezogen werden.

Unterjährige Kündigung eines Freistellungsauftrages

Soll ein auf eine bestimmte Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag während des Jahres gekündigt werden, etwa weil der Betrag für ein anderes Konto freigestellt werden soll, muss der Sparer einen neuen Auftrag bei seinem Geldinstitut einreichen, dessen Freibetragshöhe auf null Euro festgelegt ist.

Gerade zum Ende eines Jahres muss ein Kontoinhaber berücksichtigen, dass sich die Kreditinstitute eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen ausbedingen. Aufträge, die beispielsweise erst im Dezember eintreffen, werden unter Umständen nicht mehr berücksichtigt.