Der Freistellungsauftrag ist eine Weisung an die Bank, bis zu der auf dem Formular angegebenen Höhe keine Steuern auf die Erträge aus Kapitaleinnahmen wie Zinsen und Dividenden zu berechnen. Wird kein Freistellungsauftrag an die Bank gestellt ist diese verpflichtet, auf alle Zins- und Dividendenerträge die Kapitalertragssteuer von aktuell 30% und hierauf nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag zu berechnen und die Steuern direkt ans Finanzamt abzuführen.

Der Freistellungsauftrag setzt sich aus dem Steuerfreibetrag von 750 Euro sowie den Werbungskosten in Höhe von 51 Euro zusammen. Jedem Bürger von Deutschland, egal ob Kind, Rentner, Arbeitnehmer oder Selbstständiger, stehen demnach 801,00 Euro zur Verfügung.

Jeder Kunde kann selbst entscheiden, ob er den Freistellungsauftrag an nur ein Kreditinstitut stellt oder ihn an verschiedene Institute verteilt. Die Summe aller gestellten Freistellungsaufträge darf in diesem Fall die Gesamtsumme von 801 Euro nicht übersteigen.

Wann ist ein Freistellungsauftrag für Kinder sinnvoll?

Auch die Zinseinnahmen von Kindern unterliegen der Kapitalertragssteuer. Es kann und muss also ein Freistellungsauftrag für Kinder eingerichtet werden. Doch auch sie können einen Freistellungsauftrag an ihre Bank stellen, um so der Steuerpflicht zu entgehen. Eltern können ebenso wie für sich selbst auch Kapitalanlagen für ihre Kinder abschließen. Dies kann ein Sparkonto, aber auch eine Festgeldanlage oder ein Wertpapierdepot sein. Sofern diese Anlagen fürs Kind bei verschiedenen Kreditinstituten getätigt wurden, muss für jede Bank ein separater Freistellungsauftrag gestellt werden.

Wie ersteilt man einen Freistellungsauftrag für Kinder?

Bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern dafür sorgen, dass der Freistellungsauftrag für Kinder vor der Zahlung der Zinsen und in ausreichender Höhe gestellt wird. Sollten Zinserträge erzielt werden, die das Freistellungsvolumen überschreiten, wird auf die Differenz von Freistellungsauftrag und Zinsertrag Steuern erhoben, die ggf. über die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt erstattet werden. Notwendige Änderungen der Freistellungshöhe, die Kündigung oder die Neueinrichtung eines Auftrages sind jederzeit kostenlos bei der Bank möglich. In vielen Fällen stehen die entsprechenden Formulare auch auf der Internetseite zur Verfügung.

Die Unterschrift auf dem Freistellungsformular ist von beiden Erziehungsberechtigten zu leisten. Volljährige Kinder hingegen können selbst über die Verteilung ihres Freistellungsauftrages entscheiden und das Formular hierfür auch allein unterschreiben.

Kinder, die kein eigenes Einkommen beziehen und die Kapitalerträge erhalten, die das Freistellungsvolumen überschreiten, können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Durch Vorlage dieser Bescheinigung schreibt die Bank sämtliche Kapitalerträge, unabhängig davon, wie hoch diese ausfallen, ohne Steuerabzug gut. Somit können Kinder Kapitalerträge bis zu einem Gesamtbetrag von 8.501 Euro steuerfrei erhalten.