Die Kapitalertragssteuer wird auf Erträge aus Zinsen und Dividenden fällig. Sie beträgt aktuell 30%. Auf diesen Betrag sind dann nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag fällig. Diese Steuern werden direkt von der Bank ans Finanzamt abgeführt. Wurden Kapitalertragssteuern fällig, können diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Gegebenenfalls ergibt sich eine Erstattung aus der Differenz des persönlichen Steuersatzes zur Höhe der Kapitalertragssteuer.

Kapitalertragssteuern sparen mit dem Freistellungsauftrag

Um nicht die gesamten Erträge versteuern zu müssen, steht jedem Menschen, vom Kind bis zum Rentner, ein Freibetrag zur Verfügung. Bis zu dieser Höhe können die Erträge aus Kapitalanlagen steuerfrei vereinnahmt werden. Die Höhe des Freibetrages liegt bei 750,- Euro, weiterhin können 51,- Euro Werbungskosten geltend gemacht werden.

Insgesamt liegt der Freistellungsauftrag also bei 801,- Euro pro Person. Ehepaare können demnach den doppelten Freibetrag, also 1.602,- Euro stellen. Dieser Freibetrag kann dann auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden.

Die Summe aller gestellten Freibeträge darf den Maximalbetrag allerdings nicht überschreiten. Ist dies der Fall, muss der Anleger mit Nachfragen seitens des Finanzamtes rechnen. Wurde ein Freistellungsauftrag für die Kapitalertragssteuer gestellt, die Erträge liegen jedoch über diesem Betrag, fällt Kapitalertragssteuer nur für die Summe an, die den Freistellungsauftrag überschreitet. In diesem Fall erstellt die Bank eine Steuerbescheinigung, die diese Zahlung belegt.