Um Menschen, die Geld fürs Alter sparen, nicht unangemessen zu benachteiligen, hat jeder Mensch einen Freibetrag in Höhe von 801 Euro. Bis zu diesem Betrag können sowohl Zinsen wie auch Dividenden steuerfrei von der Bank ausgezahlt werden. Übersteigen die Erträge allerdings den Freibetrag, müssen 30% Kapitalertragssteuern abgeführt werden.
Der Freibetrag steht sowohl Kindern wie auch Erwachsenen in gleicher Höhe zu. Um Zinserträge freizustellen, muss ein entsprechender Auftrag bei der Bank eingereicht werden. Je nachdem, wie die Kapitalanlagen verteilt sind, kann entweder der Freibetrag komplett bei einem Institut vergeben oder aber an verschiedene Banken verteilt werden.
Ab wann gilt ein Freistellungsauftrag?
Wird ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht, wird er in der Regel immer auf den Jahresanfang rückdatiert. Es ist aber auch möglich, ihn per Abgabe beginnen zu lassen. Alle Freistellungsformulare enthalten zudem die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag zu befristen oder ihn unbefristet zu stellen. Die meisten Kunden nutzen die unbefristete Variante.
Bis wann ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Wurde jedoch eine Kapitalanlage gekündigt und sollen die Anlagen bei einer Bank aufgelöst werden, ist auch eine Befristung, etwa zum Ende eines Kalenderjahres, möglich. Die Änderung eines Freistellungsauftrages kann zu jeder Zeit vorgenommen werden. Die Freistellungsauftrag-Gültigkeit ist damit begrenzt. Egal ob Kürzung oder Änderung des Freibetrages bzw. Kündigung des Auftrages.
Zu beachten ist allerdings, dass ein Freistellungsauftrag, sofern bereits Zinserträge gutgeschrieben wurden, nicht mehr rückwirkend gekündigt werden kann. In diesem Fall ist nur eine Kürzung bis zum bereits erhaltenen Zinsbetrag möglich.