Selbstverständlich kann wie bei jedem deutschen Kreditinstitut auch bei der Postbank ein Freistellungsantrag erfolgen. Man hat dadurch den Vorteil, dass der Sparerpauschbetrag direkt von der Postbank berücksichtigt wird und die in der im Freistellungsantrag angegebenen Höhe keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erheben wird.

So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag bei der Postbank richtig ein

Man füllt einfach alle erforderlichen Angaben im Formular für den Freistellungsauftrag aus und reicht diesen dann per Post, Fax oder persönlich bim Bankberater ein. Die Postbank stellt diese und weiter Formulare im Formular Download Center bereit.

Hier finden Sie die Freistellungsauftrag PDF der Postbank

Online Einreichung des Freistellungsauftrag bei der Postbank nicht möglich!

Es ist aktuell leider nicht möglich einen Freistellungsaufrag bei der Postbank online zu erstellen, weshalb man das vorgefertigte Freistellungsauftrag-Formular verwenden muss.

Allerdings kann man seinen Freistellungsauftrag online einsehen, wenn man sich mit seinem Online Banking Konto einloggt und unter Service> Freistellungsauftrag> Freistellungsauftrag anzeigen befindet.

Auskunft zum erteilten Freistellungsauftrag

Ebenso kann man sich per Telefon eine Auskunft über den eigenen Freistellungsauftrag einholen und findet im Kunden Kontaktportal der Postbank die richtige Telefonnummer finden.

Auf welchem Weg sind Änderungen am Freistellungsauftrag bei der Postbank möglich?

Wenn man seinen Freistellungsauftrag ändern möchte, kann man Änderungen jederzeit direkt in der Postbankfiliale, per Fax oder postalisch einreichen.

Häufige Fragen

Wenn Sie bereits ein Girokonto bei der Postbank haben, können Sie die Angaben zu Ihrem erteilten Freistellungsauftrag über den Onlinezugang einsehen. Die Angaben zum erteilten Freistellungsauftrag finden Sie unter „Service“ – „Freistellungsauftrag“ – „Freistellungsauftrag anzeigen“.

Ohne Onlinezugang können Sie die Postbank zur Höhe Ihres aktuellen Freistellungsauftrages per Fax oder Post um Auskunft bitten.

Die zentrale Faxnummer der Postbank lautet: 0228 5500 5515

Die Postadresse der Postbank lautet: Deutsche Postbank AG – Zentrale, Postfach 40 00, 53105 Bonn

Um einen neuen Freistellungsauftrag für Ihr Postsparbuch einzurichten, verwenden Sie bitte einen Vordruck und senden diesen im Original unterschieben per Post an die Postbank.

Ein bei der Postbank erteilter Freistellungsauftrag gilt für alle bei der Postbank sowie Postbank Easytrade geführten Konten inklusive aller Anlage-, Giro- und Sparkonten sowie Depots.

Der Freistellungsauftrag gilt explizit NICHT für Konten bei der BHW. Dort muss ein separater Freistellungsauftrag erteilt werden.

Wenn Sie am Gewinn-Sparen der Postbank teilnehmen, erhalten Sie die Zinsen zum 31.12. des Jahres gutgeschrieben. Da es sich bei diesen Zinserträgen auch um Kapitaleinkünfte handelt, sollten Sie auch in diesem Fall einen Freistellungsauftrag erteilen.
Ist ein Minderjähriger der Kontoinhaber, so muss der Freistellungsauftrag von beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.