So einfach profitieren Sie von der Online-Bearbeitung Ihres persönlichen Freistellungsauftrags
Der Freistellungsauftrag ist die persönliche Anweisung des Kapitalanlegers an das Konto- oder Depotführende Kreditinstitut, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Freistellungsaufträge können sowohl Einzelpersonen, als auch Ehepartner abgeben, wenn der ständige Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt und der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
Es ist zu beachten, dass Ehepartner den Freistellungsauftrag gemeinsam unterschreiben und erteilen. Dies gilt sowohl für Einzeldepots der Eheleute, sowie bei Gemeinschaftskonten- oder Gemeinschaftsdepots. Bei getrennter steuerlicher Veranlagung ist dies nicht notwendig. Für Konten von Minderjährigen Personen ist ein separater Freistellungsauftrag erforderlich, der dann von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden muss.
Zins- und Dividendenerträge von Konten- bzw. Depots Minderjähriger sind nicht in den Freibetrag der Eltern einzurechnen. Für diese Konten- und Depots kann muss daher ein eigener Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze eingerichtet werden.
Freistellungsauftrag auf verschiedene Kreditinstitute verteilen
Sie können mehrere Freistellungsaufträge auf verschiedene Kreditinstitute verteilen. Pro Kreditinstitut kann jedoch nur ein Freistellungsauftrag verteilt werden. Dieser Freistellungsauftrag gilt dann für alle Konten- und Depots bei diesem Kreditinstitut. Grundsätzlich ist die Summe der erteilten Freibeträge auf die gesetzliche Höchstgrenze begrenzt.