Fast jeder Mensch versucht heute einen gewissen Betrag an Geld zu sparen. Dies erfolgt meistens über Konten, die einen Kapitalertrag (Zugewinn durch Zinsen) versprechen. Da jedoch jegliche Kapitalerträge unter die Einkommenssteuerpflicht fallen, müssen diese ab einem bestimmten Betrag versteuert werden.

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag?

Der Gesetzgeber hat daher einen Sparerfreibetrag festgelegt, welcher bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleibt. Momentan liegt dieser Betrag bei 750,00 Euro für alle Sparer, die alleinstehend sind. Ehepaare haben einen Sparerfreibetrag, der beim Doppelten – also bei 1500,00 Euro liegt. Hinzugerechnet werden muss außerdem eine Werbekostenpauschale, die 51,00 Euro, bzw. 102,- Euro beträgt. Somit steigt der jeweilige Sparerfreibetrag bei Alleinstehenden auf 801,00 EURO und bei Eheleuten auf 1.602,00 EURO.

Wie kann man vom Sparerfreibetrag profitieren?

Um einen solchen Sparerfreibetrag zu erhalten, muss ein Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank eingereicht werden.

Hat der Kunde aber mehrere Sparkonten eröffnet, müssen die Freistellungsanträge verteilt sein – besonderes Augenmerk ist dabei auf den Gesamtbetrag des Sparerfreibetrags zu richten, welcher nicht überschritten werden darf.