Hier können Sie einen Vordruck für einen Freistellungsauftrag herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt an Ihre Bank weiterleiten:
Hinweis für Webseitenbetreiber:
Das Verlinken oder Einfügen der pdf-Datei auf Ihrer Webseite gestatten wir Ihnen gerne.
Freistellungsauftrag 2015 löschen oder ändern
Sollte bereits ein Freistellungsauftrag erteilt worden sein und sollte dieser noch wirksam bestehen, so kann der Freistellungsauftrag nur bei einer etwaigen Kontolöschung oder der Erteilung eines neuen Auftrages geändert, bzw. gelöscht werden.
Freistellungsauftrag für 2015 und Folgejahre erteilen
Darüber hinaus ist der Freistellungsauftrag grundsätzlich unbefristet und bis auf Widerruf bzw. bis zu einer Änderung gültig. Dennoch ist es möglich den Freistellungsauftrag von Anfang an auf eine bestimmte Laufzeit zu beschränken oder zu befristen.
Der Freistellungsauftrag verliert seine Gültigkeit darüber hinaus in folgenden Fällen:
- Heirat
- Trennung
- Scheidung
- Todesfall
- Wohnsitzverlegung ins Ausland
In diesen genannten Fällen muss grundsätzlich ein neuer Freistellungsauftrag erstellt, bzw. dem Konto- oder Depotführenden Kreditinstitut erteilt werden. Weiterhin ist es möglich, den zur Verfügung stehenden Freibetrag auf verschiedene Kreditinstitute zu verteilen. Pro Kreditinstitut kann jeweils ein Freistellungsauftrag erteilt werden, der dann für alle Depots und Konten bei diesem Kreditinstitut gilt.
Freistellungsaufträge für 2015 aufteilen
Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist selbstverständlich auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. Dieser kann dann zwar auf verschiedene Kreditinstitute verteilt werden, aber nur einmal im Umfang des gesetzlichen Höchstbetrages ausgeschöpft werden.
Letztlich haben Kunden die Möglichkeit, ein Konto, bzw. ein Depot von der Freistellung auszuschließen. Diese Erträge werden dann bei Zinszahlung voll besteuert. Diese Vorgehensweise muss dem Kreditinstitut in der Regel schriftlich zugesandt werden.
Hinweis zur Reihenfolge, in der der Freistellungsauftrag verbraucht wird
Im Zeitpunkt der Zinsausschüttungen und den Dividendenzahlungen werden die Erträge aus Zinsen und Dividenden der zeitlichen Reihenfolge nach verrechnet.