Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sind in Deutschland steuerpflichtig. Die Kreditinstitute ziehen am Jahresende automatisch 30 % für Zinsen und 20 % für Dividendenerträge von den Erträgen ab und leiten diesen Zinsabschlag an das Finanzamt weiter.

Mit einem an das Kreditinstitut gerichteten Freistellungsauftrag kann ein Anleger seine Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Summe von diesem Zinsabschlag ausnehmen.

Diese Summe entspricht dem Freibetrag, der jedem Anleger vom Staat eingeräumt wird. Seit 1. Januar 2007 gilt ein Freibetrag von 750,- Euro pro Person. Verheirateten steht ein gemeinsamer Freibetrag von 1500,- Euro zu. Der eigentliche Freibetrag kann um einen Pauschalbetrag für Werbungskosten von 51,- Euro pro Person erhöht werden, so dass die tatsächliche Freibetragshöhe bei 801,- Euro bzw. 1.602,- Euro liegt.

Wie wählt man die Laufzeit eines Freistellungsauftrages?

Die Laufzeit eines Freistellungsauftrags kann der Anleger selbst bestimmen. Auf dem Auftragsformular kann der die Option bis zum Jahresende wählen oder er entscheidet sich, den Auftrag so lange gültig zu lassen, bis er einen neuen Auftrag bei seinem Kreditinstitut einreicht.

Wichtig ist, dass der Freistellungsauftrag der Bank bis zum Jahresende vorliegt, sonst wird der volle Zinsabschlag fällig. Die Freistellungsauftrag Laufzeit muss beachtet werden. In diesem Fall hat der Anleger aber die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Steuern über seine Einkommenssteuererklärung wieder zurückzuerhalten.