Erträge, die aus Kapitalanlagen erzielt werden, unterliegen ebenso wie andere Einkünfte der Steuer, und zwar der Kapitalertragssteuer. Um Sparer jedoch nicht zu benachteiligen, steht jedem ein Freibetrag in Höhe von 801,- Euro zur Verfügung. Wurde er bei der Bank eingereicht, können bis zu diesem Betrag Zinsen und Dividenden steuerfrei erzielt werden.

Gibt es einen Freistellungsauftrag für Kinder?

Der Freistellungsauftrag steht sowohl Erwachsenen wie auch Kindern zur Verfügung. Wurden Anlagen für Kinder abgeschlossen, muss hierfür ebenso ein Freistellungsauftrag gestellt werden, denn auch Kinder werden von der Steuerpflicht nicht komplett befreit, die Einnahmen müssen somit versteuert werden.

Aktuell werden 30% Kapitalertragssteuer und auf diesen Betrag nochmals 5,5% Solidaritätszuschlag fällig.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag für Kinder?

Den Freistellungsauftrag für Kinder können diese natürlich nicht selbst stellen. Bis zum 18. Lebensjahr der Kinder sind die Eltern die gesetzlichen Vertreter und somit für die Bank der Ansprechpartner. Soll also ein Freistellungsauftrag für die Kinder gestellt werden, müssen, sofern beide Eltern erziehungsberechtigt sind, sowohl Mutter wie auch Vater auf dem Auftrag unterschreiben. Nur so ist dieser gültig.