Alle Einkommen im Antrag angeben
Wer einen Antrag auf Hartz IV stellt, muss alle für die Behörde relevanten Informationen, die für die Bedarfsberechnung wichtig sein können, im Antrag erfassen. Bedeutend ist hierbei vor allem die Höhe des Einkommens, denn hiernach berechnet sich der Bedarf einer Familie. Zu den Einkommen zählen aber nicht nur Kindergeld oder Arbeitslohn, sondern ggf. auch Zins- und Kapitalerträge, die etwa aus einem Tagesgeld oder einem Festgeld erzielt werden. Auch diese Einnahmen können von der Behörde als Einkünfte berücksichtigt werden und reduzieren so die Leistungen. Laut Gesetz ist es sogar unerheblich, ob diese Einkünfte regelmäßig erzielt werden, eine Angabe ist in jedem Fall notwendig. Um keine Kürzung der Leistungen zu erhalten, verzichten viele Antragsteller jedoch auf die Angabe im Antrag. Dies kann allerdings fatale Folgen haben, denn durch die gestellten Freistellungsaufträge kann die Behörde durchaus nachprüfen, wer bei welcher Bank Anlagen unterhält.
Freistellungsaufträge können abgefragt werden
Obwohl die Behörden in Deutschland kein generelles Recht haben, Bankkonten und Anlagen abzufragen, besteht durch die Freistellungsaufträge durchaus die Möglichkeit, wichtige Informationen zu erhalten. Die Banken melden den Behörden nämlich in jedem Fall, dass ein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Sollte das Amt entsprechende Informationen erhalten, müssen Antragsteller unter Umständen nachweisen, welche Einnahmen in welcher Höhe erzielt wurden. Mitunter kann es sogar notwendig werden, diese Einnahmen über Jahre hinweg nachzuweisen. Wird im Rahmen einer solchen Prüfung festgestellt, dass Einnahmen verschwiegen oder nicht vollständig angegeben wurden, kann dies nicht nur zu Nachzahlungen, sondern mitunter sogar zu Sanktionen führen. Es ist daher wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen und keine Daten zu verschweigen oder gar zu hoffen, es würde schon nicht festgestellt werden. Hilfe können Betroffene hier erhalten.