Kunden einer Bank, die einen Freistellungsauftrag stellen wollen, benötigen hierzu ein entsprechendes Formular. Dieses stellt jede Bank auf Anfrage aus.

Welche Angaben enthält ein Freistellungsauftrag-Formular?

In der Regel erkennt man auf dem Freistellungsauftragsformular den Namen der Bank sowie einzelne Daten zum Kunden. In erster Linie sind dies der Name und der Vorname sowie das Geburtsdatum. Bei verheirateten Menschen, die den Namen des Ehepartners angenommen haben, wird weiterhin der Geburtsname erfasst.

Neben diesen Daten enthält das Formular auch die Adressdaten. Jedem Kunden steht es frei, die gesamte Verbindung bei der Bank oder nur einzelne Kundennummern freistellen zu lassen. Daher werden auf dem Freistellungsauftrag die jeweiligen Kundennummern, für die der Auftrag gilt, erfasst.

Weiterhin muss das Formular natürlich die Höhe des Freistellungsvolumens enthalten, das gestellt werden soll. Hier hat der Kunde die Wahl, entweder seinen gesamten Freibetrag, also 801,- Euro, zu stellen, oder aber nur einen kleineren Betrag. Dies ist notwendig, wenn Anlagen bei mehreren Instituten vorhanden sind.

Zudem muss auf dem Freistellungsauftragsformular angegeben werden, ab wann dieser Freibetrag gestellt werden soll und ob dieser befristet wird. In der Regel gilt der Freibetrag rückwirkend zum 01.01. eines Jahres und wird unbefristet ausgestellt. Es ist aber auch möglich, den Freibetrag während eines Jahres zu stellen.

Hier können Sie einen Vordruck für einen Freistellungsauftrag herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt an Ihre Bank weiterleiten:

freistellungsauftrag-pdf

Freistellungsauftrag-Formular

Hinweis für Webseitenbetreiber:
Das Verlinken oder Einfügen der pdf-Datei auf Ihrer Webseite gestatten wir Ihnen gerne.

Ab wann ist ein Freistellungsauftrag-Formular gültig?

Für die Wirksamkeit des Freibetrages muss in erster Linie der Kunde, der die Kapitalanlagen bei der Bank unterhält, unterschreiben. Ist dieser jedoch verheiratet und mit seinem Ehepartner zusammen veranlagt, muss auch der Ehepartner unterschreiben. Freistellungsaufträge für Kinder sind von den erziehungsberechtigten Elternteilen zu unterschreiben.