Zinsen und Zinserträge gehören steuerrechtlich zu den Einkunftsarten und unterliegen daher der Versteuerung. Es werden auf diese Beträge aktuell 30% Kapitalertragssteuer berechnet.

Warum ist ein Freistellungsauftrag bei Zinserträgen sinnvoll?

Diese Steuer wird von der Bank direkt bei Auszahlung der Zinserträge einbehalten und ans Finanzamt überwiesen. Der Steuerpflichtige erhält eine entsprechende Bescheinigung über die bereits bezahlten Zinsen.

Allerdings müssen nicht alle Zinserträge eines Kunden versteuert werden. So gibt es eine so genannte Bagatellgrenze von 10 Euro. Erträge einer Anlage, die diesen Betrag nicht überschreiten, unterliegen auch nicht dem Steuerabzug.

Weiterhin steht jedem Bürger in Deutschland ein Freibetrag zur Verfügung, bis zu dessen Höhe Zinsen unversteuert vereinnahmt werden können. Dieser Freibetrag liegt seit dem 01.01.2007 bei 750,- Euro, zusätzlich können noch 51,- Euro Werbungskosten veranschlagt werden.

Wie viele Zinsen kann man mit einem Freistellungsauftrag schützen?

Der gesamte Freistellungsauftrag liegt also pro Person bei 801,- Euro, Ehepaare können bis zu 1.602,- Euro freistellen. Der Freistellungsauftrag kann entweder komplett bei einer Bank oder bei verschiedenen Instituten gestellt werden.

Die Überwachung der korrekten Höhe unterliegt dem Anleger selbst. Nur in wenigen Fällen machen die Kreditinstitute aufmerksam, wenn die zu erwartenden Zinsen den Freibetrag überschreiten. Wurde ein Freibetrag bei der Bank gestellt, wird bis zu diesem Betrag kein Steuerabzug vorgenommen. Nur Zinserträge, die den Freistellungsauftrag überschreiten, müssen versteuert werden.

Die Stellung des Freistellungsauftrages für Zinsen sowie dessen Änderung oder Löschung ist in jedem Fall kostenlos. Entsprechende Formulare stellt die Bank auf Anfrage aus, Internetbanken bieten diese Formulare als Download zum ausdrucken.