Mit einem Freistellungsauftrag können Sie vermeiden, das Steuern von Ihren Kapitalerträgen abgezogen werden. Für alle Zinsgutschriften aus Kapitalvermögen, egal ob Sparbuch, Bausparvertrag, Aktien, Fonds usw. werden Steuern fällig.

Warum sollte man einen Freistellungsauftrag erteilen?

Jeder Kapitalanleger hat einen Sparerfreibetrag der für Alleinstehende 801,- Euro und für Verheiratete 1.602,- Euro beträgt. Mit einem Freistellungsauftrag wird das Kreditinstitut angewiesen die Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen.

Wenn Sie über mehrere Kapitalanlagen verfügen können Sie den Freibetrag aufteilen. Die Verteilung des Freibetrages, können Sie selbst berechnen oder sich vom Berater Ihres Kreditinstitutes dabei helfen lassen.

Mit der richtigen Anlagestrategie können Sie den Sparerfreibetrag voll ausschöpfen. Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt bekommt 30% von jeder Zinsgutschrift, 20% von Dividendengutschrift sowie auf diese Zinsabschläge noch 5,5% Solidaritätszuschlag abgezogen.

Hier können Sie einen Vordruck für einen Freistellungsauftrag herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt an Ihre Bank weiterleiten:

freistellungsauftrag-pdf

Freistellungsauftrag-Formular

Hinweis für Webseitenbetreiber:
Das Verlinken oder Einfügen der pdf-Datei auf Ihrer Webseite gestatten wir Ihnen gerne.

Wie lange gilt ein Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag gilt in der Regel immer für ein Kalenderjahr, wenn Sie keine andere Anweisung erteilen, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Sollten Sie vergessen haben den Freistellungsauftrag zu erteilen, haben Sie die Möglichkeit zu viel gezahlte Zinsabschlagsteuern über die Steuererklärung vom Finanzamt zurück zu bekommen.