Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an ein Kreditinstitut die anfallenden Kapitalerträge (Zins- und Dividendenzahlungen) bis zu einem bestimmten Betrag vom Abzug der Kapitalertragssteuer zu befreien. Für Kapitalerträge, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder über diesen hinaus gehen, führt die Bank die Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab.

Diese beträgt 30 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Jeder Steuerpflichtige (auch ein Minderjähriger) kann seinen jährlichen Sparerfreibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Die Einrichtung, Änderung oder Löschung eines Freistellungsauftrages ist kostenlos.

Höhe des Freistellungsauftrages

Der Freibetrag beträgt zurzeit 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete. In den Beträgen sind 51 bzw. 102 Euro Werbungskostenpauschale berücksichtigt, die den Freibetrag noch ein bisschen erhöhen.

Freistellungsauftrag für Minderjährige – was ist zu beachten?

Minderjährige haben Anspruch auf einen eigenen Freibetrag in Höhe von 801 Euro, die Zinserträge der Kinder werden also nicht den Eltern zugerechnet. Es ist deshalb wichtig, dass für jedes Kind ein eigener Freistellungsauftrag ausgefüllt wird. Der Antrag sollte auch vom Minderjährigen mit unterschrieben werden.