Freistellungsaufträge sind für alle Sparer von Bedeutung, die Geld auf Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Sparbriefen, Anleihen oder auf andere Weise verzinslich angelegt haben oder durch eine Aktienanlage Dividendengutschriften erzielen.

Hier können Sie einen Vordruck für einen Freistellungsauftrag herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt an Ihre Bank weiterleiten:

freistellungsauftrag-pdf

Freistellungsauftrag-Formular

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Die Kapitalerträge dieses Anlagegeldes, also die Zinsen und die Dividenden, werden vom Staat besteuert. Die Steuern werden schon vor der Gutschrift vom Geldinstitut abgezogen und später an den Staat abgeführt. Der Staat räumt allerdings jedem Steuerzahler einen Freibetrag ein, der nicht versteuert wird. Um diesen Freibetrag wahrzunehmen, muss der Sparer seinem Geldinstitut einen Freistellungsauftrag zukommen lassen.

Freistellungsauftrag – Die Freibeträge im Überblick

Auf den vom Staat gewährten Freibetrag wird kein Zins- oder Dividendenabschlag vorgenommen. Seit 1. Januar 2007 beträgt der Sparer-Freibetrag für Alleinstehende 750,- Euro und für ein verheiratetes Paar 1500,- Euro. Durch die standardmäßige Gewährung einer Werbekostenpauschale (51,- bzw. 102,- Euro) erhöhen sich die Beträge in der Praxis auf 801,- bzw. 1602,- Euro.

Die Erteilung des Freistellungsauftrags

Ein Freistellungsauftrag muss immer vom Konto- bzw. Depotinhaber selbst ausgestellt werden. Eheleute, die über ein gemeinsames Konto verfügen, müssen auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erstellen.

Freistellungsauftrag 2008 – Die betroffenen Anlagearten

Der Staat erhebt Steuern auf alle Kapitalerträge durch Zinsen oder Dividendengutschriften. Spekulations- oder Veräußerungsgewinne werden auf andere Weise versteuert und durch einen Freistellungsauftrag nicht beeinflusst.

Besonderheiten beim Freistellungsauftrag – Verteilung des Freibetrages

Verteilen sich die Kapitalerträge des Anlegers auf mehrere Konten, so kann der Freibetrag entsprechend aufgeteilt werden. Für jedes Geldinstitut muss ein eigener Auftrag erteilt werden. Die Summe der freigestellten Freistellungsbeträge darf allerdings die vom Staat gewährte Freistellungspauschale keinesfalls überschreiten.

Die Änderung des Freistellungsauftrags

Gerade wenn die Freistellungssumme auf mehrere Geldinstitute verteilt werden soll, muss der Sparer im Voraus ausrechnen, wie hoch die Kapitalerträge auf das jeweilige Konto zum Jahresende ausfallen werden und die Höhe des Freistellungsauftrags dementsprechend anpassen. Ändert sich der Zinssatz oder verändert sich die angelegte Summe, ist es ratsam, durch einen neuen Freistellungsauftrag auch die Freibetragshöhe zu verändern. Ein Freistellungsauftrag kann beliebig oft geändert werden, die Gesamtsumme der freigestellten Beträge darf aber 801,- bzw. 1602,- Euro nicht überschreiten.

Erlöschen des Freistellungsauftrags

Ein Sparer kann auf dem Antrag die Gültigkeitsdauer angeben. Ein Auftrag kann bis zum Jahresende gültig sein oder so lange, bis ein neuer Auftrag erteilt wird. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 1. Januar 2009 wird der Freistellungsauftrag durch einen Sparerpauschbetrag ersetzt.

Muster / Vordruck

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung