Freistellungsauftrag
Zinserträge aus Kapitalanlagen sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag. Der Gesetzgeber gesteht Steuerinländern allerdings einen Freibetrag zu, der nicht steuerpflichtig ist. Dieser Freibetrag kann für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden wie z.B. Zinsen aus Spareinlagen und Bausparverträgen. Auch auf Dividenden oder andere Spekulationserträge kann der Freistellungsauftrag angewandt werden.




Für Alleinstehende beträgt der Freibetrag derzeit 801,- Euro und für Eheleute 1.602,-. Um von einem Zinsabzug befreit werden zu können muss die steuerpflichtige Person ihrem kontoführenden Kreditinstitut einen schriftlichen Auftrag erteilen.

Dieser Freistellungsauftrag enthält Angaben zum Auftraggeber wie der Name, die Adresse und das Geburtsdatum. Außerdem sind die vom Zinsabschlag freizustellenden Konten anzugeben. Auf Wunsch kann der Freistellungsauftrag betraglich auf mehrere Konten bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Es darf nur die jeweils geltende Freibetragsgrenze nicht überschritten werden. Dies muss der Kunde der Bank versichern.

Darüber hinaus muss der Kunde angeben, wie lange der Freistellungsauftrag Gültigkeit haben soll. Der Auftrag kann bis zu einem bestimmten Datum, bis auf weiteres oder bis ein anderslautender Auftrag erteilt wird erteilt werden.

Der Freistellungsauftrag ist nur mit der Unterschrift des Kontoinhabers gültig. Bei Eheleuten müssen die Unterschriften beider Ehepartner geleistet werden, auch wenn kein Gemeinschaftskonto besteht. Bei einem Gemeinschaftskonto, bei dem die Kontoinhaber nicht miteinander verheiratet sind, kann im Übrigen kein Freistellungsauftrag erteilt werden, so dass hier die Erträge im vollen Umfang steuerpflichtig sind.

Da auch die Kapitalerträge von Minderjährigen dem Steuerabzug unterliegen sollte auch für Minderjährigenkonten ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. Dieser ist vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Das Kreditinstitut übermittelt die Daten des Freistellungsauftrages an das Bundesamt für Finanzen.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter (0800) 799 1 997 (kostenlose Servicenummer)

 

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