So einfach profitieren Sie von der Online-Bearbeitung Ihres persönlichen Freistellungsauftrags.
Der Freistellungsauftrag ist die persönliche Anweisung des Kapitalanlegers an das Konto- oder Depotführende Kreditinstitut, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Freistellungsaufträge können sowohl Einzelpersonen, als auch Ehepartner abgeben, wenn der ständige Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt und der unbeschränkten Steuerpflicht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
Es ist zu beachten, dass Ehepartner den Freistellungsauftrag gemeinsam unterschreiben und erteilen. Dies gilt sowohl für Einzeldepots der Eheleute, sowie bei Gemeinschaftskonten- oder Gemeinschaftsdepots. Bei getrennter steuerlicher Veranlagung ist dies nicht notwendig. Für Konten von Minderjährigen Personen ist ein separater Freistellungsauftrag erforderlich, der dann von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden muss.