Der Freistellungsauftrag dient dem Kapitalanleger somit dazu, Kapitalerträge die er vereinnahmt steuerfrei zu stellen. Diese Freistellung von der Steuerpflicht vollzieht sich jedoch innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. So sind gesetzliche Freistellungsauftrag Höchstbeträge vorgegeben die eingehalten werden müssen.
| Freistellungsauftrag Höhe des Freistellungsauftrags nach den gesetzlichen Vorschriften |

| Familienstand | Gesetzliche Höchstgrenze | Zusammensetzung | | Alleinstehende | 801,00 | 750,00 zzgl. 51,00
Werbungskostenpauschalbetrag | | Ehepartner | 1.602,00 | 1.500,00 zzgl. 102,00
Werbungskostenpauschalbetrag |


Wurde ein Freistellungsauftrag nicht erteilt oder kommt es zu dem Umstand, dass Zins- und Dividendenerträge über die gesetzliche Höchstgrenze hinausgehen, so sind die Depotführenden Kreditinstitute dazu gesetzlich verpflichtet, 30 % Zinsabschlagssteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätssteuer an das Finanzamt abzuführen.
Die Zinsabschlagssteuer wird hierbei zum Ende des Kalenderjahres, bzw. am Ende der Laufzeit oder nach einer Dividendenzahlung berechnet.

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